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Teilnahmebedingungen für das NRW-Mobilitätsforum 2026 – veranstaltet von go.Rheinland:
(1) Die vorliegenden Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme am NRW-Mobilitätsforum 2026, das von der go.Rheinland GmbH angeboten wird.
(2) Die Teilnahmebedingungen sind jederzeit online abrufbar und werden auf Anforderung als Papierausdruck übersandt.
(3) Soweit diese Teilnahmebedingungen keine anderweitige Regelung treffen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
(1) Die sich anmeldende Person füllt alle in dem angezeigten Dialogfenster “Anmeldung” abgefragten Angaben vollständig und richtig aus, nimmt Kenntnis von diesen Teilnahmebedingungen und erklärt ihr Einverständnis mit deren Geltung sowie mit der zweckgebundenen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der von ihr eingegebenen Daten.
(2) Die go.Rheinland GmbH bestätigt dem/der Teilnehmenden unverzüglich per E-Mail den Zugang der elektronischen Anmeldung.
Die Teilnahmegebühr wird nach Anmeldung in Rechnung gestellt und ist nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
Der/die Teilnehmende kann seine/ihre Teilnahme bis zum Anmeldeschluss am 08. April 2026 (23:59 Uhr) in Textform (postalisch an go.Rheinland GmbH, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutzer Allee 4, 50679 Köln oder per E-Mail an nrw-mobilitaetsforum@gorheinland.com) wie folgt stornieren:
- Eine Stornierung bis zum 31. März 2026 (23:59 Uhr) ist kostenfrei möglich.
- Bei einer Stornierung ab dem 01. April 2026 bis zum 08. April 2026 (23:59 Uhr) beträgt die Stornogebühr 50 Prozent der Teilnahmegebühr.
- Bei einer späteren Stornierung ab dem 09. April 2026 werden 100 Prozent der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.
Dem/der Teilnehmenden bleibt das Recht vorbehalten der go.Rheinland GmbH nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein niedrigerer Schaden als die Stornogebühr entstanden ist.
Die go.Rheinland GmbH wird die Teilnahmegebühr, ggf. nach Abzug der Stornogebühr, umgehend an die angemeldete Person zurückerstatten.
Unbenommen bleibt das Recht des/der Teilnehmenden, der go.Rheinland GmbH jederzeit eine*n Ersatzteilnehmende*n zu benennen.
Mitgliedern der Verbandsversammlungen der ausrichtenden Aufgabenträger oder anderen Teilnehmenden, die zur kostenlosen Teilnahme berechtigt sind, werden die Verpflegungskosten bei Abmeldung nach dem 08.04.2025 oder bei Nichterscheinen in Rechnung gestellt.
Die Teilnehmendenzahl ist i.d.R. begrenzt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sollte die Teilnahme wegen Überbelegung nicht möglich sein, erhalten Anmeldende unverzüglich eine Benachrichtigung.
(1) Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmendenzahl oder aus anderen wichtigen Gründen abzusagen, zu verschieben oder mit anderen Veranstaltungen zusammenzulegen. In diesen Fällen wird der/die Teilnehmende unverzüglich informiert, ihm/ihr steht in diesem Fall ein Rücktrittsrecht zu. Bei Rücktritt werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche (z. B. Reise- oder Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.
(2) Programmänderungen aus wichtigem Anlass bleiben vorbehalten. Der Veranstalter ist insbesondere berechtigt, in begründeten Fällen die Veranstaltung mit anderen Referent*innen als den ursprünglich angekündigten durchzuführen.
(3) Ereignisse höherer Gewalt, die die Durchführung der Veranstaltung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Veranstalter, die Veranstaltung abzusagen, zu verschieben oder in ein Online-Format umzuwandeln. Höhere Gewalt liegt insbesondere vor bei Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschlägen, Pandemien, behördlichen Anordnungen oder vergleichbaren unvorhersehbaren Ereignissen.
(4) In Fällen höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Der Veranstalter wird sich jedoch bemühen, einen Ersatztermin oder eine gleichwertige Ersatzleistung (z. B. Online-Durchführung) anzubieten.
Durch die go.Rheinland GmbH und ihre Referent*innen im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellte oder überlassene Unterlagen dürfen ohne schriftliche Genehmigung von der go.Rheinland GmbH weder reproduziert noch unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen ist durch den/die Teilnehmende*n gegebenenfalls Schadensersatz zu leisten.
Für erteilten Rat und die wirtschaftliche Verwertbarkeit erworbener Kenntnisse wird keine Gewähr übernommen.
(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Vertragspartner*in regelmäßig vertrauen darf.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für übernommene Garantien bleibt unberührt.
(5) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(6) Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
(1) Die go.Rheinland GmbH weist darauf hin, dass Teilnehmende ihre korrekten Adressdaten angeben müssen. Die go.Rheinland GmbH behält sich im Fall der Missachtung vor, rechtliche Schritte in die Wege zu leiten.
(2) Die Teilnehmenden werden darauf hingewiesen, dass die erhobenen Daten von der go.Rheinland GmbH in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeitet werden. Die go.Rheinland GmbH gewährleistet die vertrauliche Behandlung dieser Daten.
(3) Im Rahmen der Veranstaltung können Foto‑ und Filmaufnahmen zu Dokumentations‑ und Öffentlichkeitsarbeitszwecken erstellt werden. Teilnehmende können aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, der Verarbeitung widersprechen (Art. 21 DSGVO).
(1) Soweit in diesen Bedingungen Textform verlangt wird, genügt E-Mail (§ 126b BGB).
(2) Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Anmeldung zur Teilnahme am NRW-Mobilitätsforum 2026 ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Gerichtsstand ist Köln, sofern ein Anmeldender Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
(1) Der nachfolgende Abs. 2 gilt nur für Verbraucher*innen, d.h. sofern die Anmeldung zu einem Zweck geschieht, der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(2) Der Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung widerrufen werden. Der Widerruf bedarf keiner Begründung, hat jedoch schriftlich zu erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Stand: Oktober 2025
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