Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für das NRW-Mobilitätsforum 2023 – veranstaltet vom Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL):

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme am NRW-Mobilitätsforum, das vom Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL)angeboten wird.
(2) Die Teilnahmebedingungen sind jederzeit online abrufbar und werden auf Anforderung als Papierausdruck übersandt.
(3) Soweit diese Teilnahmebedingungen keine anderweitige Regelung treffen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Anmelder füllt alle in dem angezeigten Dialogfenster “Anmeldung” abgefragten Angaben vollständig und richtig aus, nimmt Kenntnis von diesen Teilnahmebedingungen und erklärt sein Einverständnis mit deren Geltung sowie mit der zweckgebundenen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der von ihm eingegebenen Daten.
(2) Der NWL bestätigt dem Teilnehmer unverzüglich per E-Mail den Zugang der elektronischen Anmeldung.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Die Teilnahmegebühr wird nach Anmeldung in Rechnung gestellt und ist nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.

§ 4 Stornobedingungen

Der Teilnehmer kann seine Teilnahme bis zum Anmeldeschluss am 24. Oktober (23:59h) in Textform (also per Brief oder E-Mail) wie folgt stornieren:
- Eine Stornierung bis zum 30. September (23:59h) ist kostenfrei möglich.
- Bei einer Stornierung ab 1. Oktober beträgt die Stornogebühr 50 Prozent der vereinbarten Teilnahmegebühr.
- Eine spätere Stornierung ist nicht möglich.

Dem Teilnehmer bleibt das Recht vorbehalten uns nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein niedrigerer Schaden als die Stornogebühr entstanden ist.

Wir werden die Teilnahmegebühr, ggf. nach Abzug der Stornogebühr, umgehend an den Teilnehmer zurückerstatten.

Unbenommen bleibt das Recht des Teilnehmers, uns jederzeit einen Ersatzteilnehmer zu benennen.

Mitgliedern der Verbandsversammlungen der ausrichtenden Aufgabenträger oder anderen Teilnehmern, die zur kostenlosen Teilnahme berechtigt sind, werden die Verpflegungskosten bei Abmeldung nach dem 24.10.2023 oder bei Nichterscheinen in Rechnung gestellt.

§ 5 Teilnehmerzahl

Die Teilnehmerzahl ist i.d.R. begrenzt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sollte die Teilnahme wegen Überbelegung nicht möglich sein, erhalten Anmelder unverzüglich eine Benachrichtigung.

§ 6 Termin-/Programmänderungen

(1) Bei zu geringer Teilnehmerzahl und aus anderen dringenden Gründen, kann der Veranstalter die Veranstaltung verschieben, absagen oder mit anderen Veranstaltungen zusammenlegen. Dem Teilnehmer steht in diesem Fall ein Rücktrittsrecht zu.
(2) Programmänderungen aus wichtigem Anlass behält sich der Veranstalter vor. Insbesondere ist der Veranstalter berechtigt, in begründeten Fällen die Veranstaltung von anderen, als den angegebenen Referenten durchführen zu lassen.

§ 7 Überlassene Unterlagen

Durch den NWL und seiner Referenten im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellten oder überlassenen Unterlagen dürfen ohne schriftliche Genehmigung vom NWL weder reproduziert, noch unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen ist durch den Teilnehmer gegebenenfalls Schadensersatz zu leisten.

§ 8 Gewährleistung

Für erteilten Rat und die wirtschaftliche Verwertbarkeit erworbener Kenntnisse wird keine Gewähr übernommen.

§ 9 Haftung

(1) Schadensersatzansprüche des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Körperschäden oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz des nach Art der Veranstaltung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, soweit nicht aus einem anderen der vorstehend genannten Rechtsgründe zwingend gehaftet wird.
(2) Im übrigen sind Schadensersatzansprüche – ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur – auf die Höhe der Teilnahmegebühr begrenzt.

§ 10 Angaben des Anmelders/Datenschutz

(1) Der NWL weist darauf hin, dass Anmelder ihre korrekten Adressdaten angeben müssen. Der NWL behält sich im Fall der Missachtung vor, rechtliche Schritte in die Wege zu leiten.
(2) Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass die erhobenen Daten vom NWL in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeitet werden. Der NWL gewährleistet die vertrauliche Behandlung dieser Daten.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Soweit in diesen Teilnahmebedingungen die Schriftform vorgesehen ist, entspricht auch die Versendung einer E-Mail oder eines Telefaxes dieser Schriftform.
(2) Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Anmeldung zur Teilnahme am NRW-Mobilitätsforum ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Gerichtsstand ist Unna, sofern der Anmelder Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

§ 12 Widerrufsrecht

(1) Der nachfolgende Abs. 2 gilt nur für Verbraucher, d.h. sofern die Anmeldung zu einem Zweck geschieht, der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(2) Der Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung widerrufen werden. Der Widerruf bedarf keiner Begründung, hat jedoch schriftlich zu erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Stand: August 2023

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